Politur von Zähnen abrechnen
Zitat von kldan am 12. März 2020, 16:10 Uhrhi leute
ist ja ne klasse idee so ein forum zu machen. . da kann ich direkt mal was fragen.
wie rechnet ihr politur an zähnen ab ? es wird kein zst oder pzr gemacht nur polieren. achso es geht um privat. ich hoffe jemand kann das beantworten.
lg
hi leute
ist ja ne klasse idee so ein forum zu machen. . da kann ich direkt mal was fragen.
wie rechnet ihr politur an zähnen ab ? es wird kein zst oder pzr gemacht nur polieren. achso es geht um privat. ich hoffe jemand kann das beantworten.
lg
Zitat von Beabea_68 am 23. März 2020, 12:43 UhrHi kldan,
ich hatte diese Frage vor Kurzem mit einer Kollegin recherchiert und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die reine Politur ohne Zst-Entfernen oder PZR nur analog abgerechnet werden kann. wir verwenden die Ziffer 4050 und nennen den Leistungstext: "Politur von Zähnen gem. § 6 Abs. 1 GOZ entspr. 4050: Entfernen von weichen und harten Belägen". Es gibt ja sonst keine Leistung für die reine Politur, deshalb muss/darf es analog abgerechnet werden.
Tschüssi
Bea
Hi kldan,
ich hatte diese Frage vor Kurzem mit einer Kollegin recherchiert und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die reine Politur ohne Zst-Entfernen oder PZR nur analog abgerechnet werden kann. wir verwenden die Ziffer 4050 und nennen den Leistungstext: "Politur von Zähnen gem. § 6 Abs. 1 GOZ entspr. 4050: Entfernen von weichen und harten Belägen". Es gibt ja sonst keine Leistung für die reine Politur, deshalb muss/darf es analog abgerechnet werden.
Tschüssi
Bea