18 Tage Frist
Zitat von Sab-Mul am 8. Oktober 2022, 8:25 UhrGUten Morgen 😎
ich habe neu in der abrechnung angefangen und verstehe die 18 Tage Frist nicht so richtig. Kann ich die ä1 18 Tage nach der letzten Leistung im Vorquartal abrechnen oder nach der letzten Ä1? Und geht das am 18. Tag dann wieder?
Lieber Gruß
Sabine
GUten Morgen 😎
ich habe neu in der abrechnung angefangen und verstehe die 18 Tage Frist nicht so richtig. Kann ich die ä1 18 Tage nach der letzten Leistung im Vorquartal abrechnen oder nach der letzten Ä1? Und geht das am 18. Tag dann wieder?
Lieber Gruß
Sabine
Zitat von jgabriel am 13. Oktober 2022, 7:29 UhrHallo Sabine,
Die 18-Tage Frist ist gar nicht so schwer zu verstehen. Bei Quartalswechsel und bei gleichem Krankheitsfall müssen zwischen der letzten Ä1 oder 01 und der nächsten Ä1 oder 01 im neuen Quartal 18 Tage verstrichen sein. Sie ist also erst am 19. Tag wieder erneut berechnungsfähig.
Ich hoffe, das hilft dir weiter 😀
Ganz liebe Grüße aus Saarbrücken
Julia
Hallo Sabine,
Die 18-Tage Frist ist gar nicht so schwer zu verstehen. Bei Quartalswechsel und bei gleichem Krankheitsfall müssen zwischen der letzten Ä1 oder 01 und der nächsten Ä1 oder 01 im neuen Quartal 18 Tage verstrichen sein. Sie ist also erst am 19. Tag wieder erneut berechnungsfähig.
Ich hoffe, das hilft dir weiter 😀
Ganz liebe Grüße aus Saarbrücken
Julia