Wie die Bundeszahnärztekammer heute mitgeteilt hat, kann die Corona-Pauschale weiterhin analog gemäß der GOZ-Ziffer 3010 abgerechnet werden. Zu beachten ist hierbei, dass diese nur noch mit dem Einfachsatz (6,19 €) berechnet werden darf.
2020-09-30
Wie die Bundeszahnärztekammer heute mitgeteilt hat, kann die Corona-Pauschale weiterhin analog gemäß der GOZ-Ziffer 3010 abgerechnet werden. Zu beachten ist hierbei, dass diese nur noch mit dem Einfachsatz (6,19 €) berechnet werden darf.
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